Aus Gründen einer besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Diese AGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb von Tischreservierungen und ggf. Verzehrgutscheinen, ggf. vorbestellten Menüs und Vorspeisenbrettern, sowie Eintrittskarten und Eintrittsbändern zwischen der W&W Gastronomie- und Veranstaltungs GmbH/Festzelt Tradition (nachfolgend „Festzelt“) und dem jeweiligen Kunden begründet wird. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Andere Vertrags- oder Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Festzelt diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Wirksamkeit des in Satz 1 genannten Rechtsverhältnisses steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zulassung des „Festzelts“ zum Oktoberfest/Oide Wiesn (Erteilung einer Festzeltkonzession) durch die Landeshauptstadt München und der zuständigen Behörden.
2.1 Leistungsgegenstand: Vertragsgegenstand ist die Reservierung von Tischen im Festzelt an einem konkreten Tag für einen konkreten Zeitraum anlässlich des Münchener Oktoberfestes/Oide Wiesn sowie ggf. der Kauf von Verzehrgutscheinen, ggf. Kauf von Menüs und Vorspeisenbrettern, sowie Eintrittskarten und Eintrittsbändern (nachfolgend: „Reservierungen“). Reservierungen können nur tischweise für 8 bis 10 Personen erfolgen. Für die Reservierung ist in Bezug auf jede Person ab dem vollendeten 14. Lebensjahr der Erwerb eines Eintrittsbandes für das Festgelände der Oide Wiesn - auf welchem auch das Festzelt verortet ist - für den konkreten Tag erforderlich. Diese Eintrittsbänder verkauft das Festzelt im Namen und auf Rechnung der Landeshauptstadt München. Für eine Reservierung ab 21 Personen ist eine Mindestabnahme an Verzehrgutscheinen erforderlich. Im Falle einer Reservierung werden dem Kunden die Sitzplätze für die in der Reservierung angegebene Personenzahl für die jeweils vereinbarte Reservierungszeit zur Verfügung gestellt. Während des Aufenthalts zur vereinbarten Reservierungszeit können im Festzelt erworbene Verzehrgutscheine eingelöst und vorbestellte Menüs und Vorspeisenbretter konsumiert werden. Platzwünsche werden möglichst berücksichtigt. Bestimmte Tische können jedoch nicht garantiert werden.
2.2 Reservierungsanfragen: Reservierungsanfragen können nur über unsere Webseite https://www.oktoberfestzelt-tradition.de/festzelt-tradition-reservieren.html oder persönlich jeweils am Donnerstag oder Samstag ab dem 03.08.2024 bis zum 31.08.2024 von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Ratskeller München, Marienplatz 8, 80331 München oder vom 21.09.2024 bis 06.10.2024 im Festzelt Tradition auf der Oide Wiesn zu den jeweiligen Öffnungszeiten des Festzelts getätigt werden.
2.2.1 Online-Reservierungsanfrage: Im Falle einer Reservierungsanfrage über die Webseite kommt die Reservierung wie folgt zustande: Zur Vornahme der Reservierungsanfrage ist eine Anmeldung auf der Online-Präsenz des Festzeltes erforderlich. Die dortige Übersicht der Reservierungstermine stellt noch kein Vertragsangebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung des Festzeltes an den Kunden zur Abgabe einer Reservierungsanfrage. Der Kunde stellt über den dafür vorgesehenen Online-Befehl eine unverbindliche Reservierungsanfrage. Nach Absenden dieser erhält der Kunde automatisiert eine Eingangsbestätigung. Zeitnah erhält der Kunde eine persönliche Antwort des Reservierungsteams, ob die Reservierung, wie angefragt grundsätzlich tatsächlich möglich sein dürfte. Nach offizieller Zulassung des Festzelts zum Oktoberfest 2024 durch die Landeshauptstadt München und der zuständigen Behörden erhält der Kunde bei vorangegangener positiver Rückmeldung ein personalisiertes Angebot, welches im vorgegebenen Zeitraum rückbestätigt werden muss. Durch entsprechende Annahme des Kunden unter Bestätigung der Kenntnisnahme und Akzeptanz der hiesigen AGB erhält der Kunde eine Proforma-Rechnung über den zu zahlenden Betrag. Mit Begleichung des vollständigen Betrags innerhalb von 14 Tagen wird die Reservierung verbindlich und es kommt ein entsprechender Vertrag in Bezug auf die Reservierung zustande. Nach Zahlungseingang erhält der Kunde eine Zahlungseingangsbestätigung über das Portal. Der Versand der Unterlagen (Eintrittsbänder, Eintrittskarten, ggf. Verzehrgutscheine etc.) erfolgt ausschließlich auf dem Postweg und ausschließlich innerhalb Deutschlands.
2.2.2 Reservierungsanfragen persönlich vor Ort im Ratskeller München: Im Falle einer Re-servierungsanfrage persönlich vor Ort im Ratskeller München kommt die Reservierung wie folgt zustande: Der Kunde fragt persönlich die Verfügbarkeit von Tischen an dem/n jeweils gewünschten Tag/en zu vorgegebenen Reservierungszeiten für die begehrte Anzahl an. Bei entsprechender Verfügbarkeit macht das Festzelt dem Kunden direkt vor Ort ein konkretes Angebot auf Vertragsschluss unter Vorlage der hiesigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und bei entsprechender Nichtverfügbarkeit ggf. ein entsprechendes Alternativangebot auf Vertragsschluss ebenfalls direkt vor Ort unter Vorlage der hiesigen AGB. Zur Annahme dieses Angebots muss der Kunde das entsprechende Formular ausgefüllt an die jeweilige Mitarbeiterin des Festzeltes übergeben. Der Kunde erhält sodann nach Bezahlung vor Ort (bar, EC-Karte, Mastercard oder VISA) eine Reservierungs- und Zahlungsbestätigung. Der Versand der Unterlagen (Eintrittsbänder, Eintrittskarten, ggf. Verzehrgutscheine etc.) erfolgt ausschließlich auf dem Postweg und ausschließlich innerhalb Deutschlands.
2.2.3 Reservierungsanfragen persönlich vor Ort im Festzelt Tradition: Im Falle einer Reservierungsanfrage persönlich vor Ort im Festzelt Tradition kommt die Reservierung wie folgt zustande: Der Kunde fragt persönlich die Verfügbarkeit von Tischen an dem/n jeweils gewünschten Tag/en zu vorgegeben Reservierungszeiten für die begehrte Anzahl an. Bei entsprechender Verfügbarkeit macht das Festzelt dem Kunden direkt vor Ort ein konkretes Angebot auf Vertragsschluss unter Vorlage der hiesigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und bei entsprechender Nichtverfügbarkeit ggf. ein entsprechendes Alternativangebot auf Vertragsschluss ebenfalls direkt vor Ort unter Vorlage der hiesigen AGB. Zur Annahme dieses Angebots muss der Kunde das entsprechende Formular ausgefüllt an die jeweilige Mitarbeiterin des Festzeltes übergeben.Der Kunde erhält sodann nach Bezahlung vor Ort (bar, EC-Karte, Mastercard oder VISA) eine Reservierungs- und Zahlungsbestätigung, sowie die Eintrittsbänder, Eintrittskarten, ggf. Verzehrgutscheine etc.).
2.3 Besuchsrecht: Das Festzelt als Aussteller der Reservierungen will den Zutritt zum Festzelt und den reservierten Plätzen nicht jedem, sondern nur denjenigen Personen gewähren, wel-che die Reservierung direkt beim Festzelt oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 7.3 erworben haben. Das Festzelt gewährt daher nur denjenigen Personen das Recht, die jeweiligen Veranstaltung im Festzelt zu besuchen (nachfolgend: „Besuchsrecht“), die durch die auf die Eintrittskarten gedruckte Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck) identifizierbar sind oder die nach Ziffer 7.3 Reservierungen zulässig erworben haben. Zum Nachweis seiner Identität hat der jeweilige Besucher ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) mit sich zu führen und auf Verlangen des Festzeltes und/oder der von ihm beauftragten Personen (z.B. Sicherheitspersonal) vorzuzeigen. Reservierungsbestätigungen und/oder Eintrittskarten, die auf von dem Festzelt nicht autorisierten Verkaufs- oder Versteigerungsplattformen im Internet oder von sonstigen Dritten erworben werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach dieser Ziffer und können Rechtsfolgen nach Ziffer 7.4 auslösen. Das Festzelt erfüllt die ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden oder des jeweiligen Inhabers der Eintrittskarten, indem es zu Beginn der Reservierungszeit einmalig Zutritt zum Festzelt gewährt, die reservierten Plätze zur Verfügung stellt und die ggf. bereits erworbenen Verzehrgutscheine eingelöst und bestellte Menüs und Vorspeisebretter konsumiert werden können. Das Festzelt wird auch dann von seiner Leistungspflicht frei, wenn der Einlass der jeweiligen Personen in das Festzelt an der vorstehend geschilderten erforderlichen Individualisierung des/r Kunde/n scheitert. Auch hierdurch gegebenenfalls nicht einlösbare Menüs und Vorspeisebretter verfallen vollständig.
Die im Namen und auf Rechnung für die Landeshauptstadt München verkauften Eintrittsbänder vermitteln (in Verbindung mit der Reservierungsbestätigung und den Eintrittskarten für das Festzelt) dem jeweiligen Inhaber das Recht zum Eintritt auf das Festgelände der Oide Wiesn zum jeweiligen reservierten konkreten Zeitraum am jeweiligen Veranstaltungstag. Da das Festzelt auf diesem Festgelände der Oide Wiesn verortet ist, bedarf es zum Besuch des Festzeltes zusätzlich auch des Erwerbs entsprechender Einlassbänder.
3.1 Preise: Zahlungen zum Erwerb der Eintrittsbänder und ggf. Verzehrgutscheine, bestellter Menüs und Vorspeisebretter sind binnen 14 Tagen nach Erhalt der Porforma-Rechnung durch Überweisung auf das in der Proforma-Rechnung angegebene Konto vollständig zu leisten. Der Preis pro Person für die Eintrittsbänder für das Festgelände der Oide Wiesn wird vom Festzelt nach Festlegung durch die Landeshauptstadt München spätestens im Rahmen der Übersendung der Proforma-Rechnung an den Kunden mitgeteilt. Etwaige Überweisungskosten sind vom Kunden zu tragen. Bei Überweisungen aus dem Ausland hat der Kunde jeglichen mit einer Auslandsüberweisung einhergehenden „Überweisungsabzug“ beim Festzelt bzw. hierdurch beim Festzelt anfallende Gebühren auszugleichen. Ferner wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 1,00 pro von der Tischreservierung mitumfassten Person, bis zu einem Maximalbetrag von € 100.- pro Reservierung, erhoben. Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, zuzüglich Versandkosten.
Die sich aus der tatsächlichen Konsumtion ergebende Bewirtungsrechnung ist vor Verlassen des Festzelts sofort zur Zahlung fällig und muss beglichen werden. Im Festzelt ist eine Zahlung in bar oder mit Verzehrgutscheinen möglich. Eine Bezahlung mit EC-Karte oder Kreditkarte ist nicht möglich. Das Ausstellen einer Bewirtungsrechnung ist ausschließlich am Bewirtungstag auf entsprechende Bitte des Kunden möglich. Einwände gegen den Rechnungsinhalt sind unmittelbar bei der Bedienung oder der Geschäftsleitung vor Bezahlung vorzubringen. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
3.2 Schadensersatz bei Nichterscheinen: Der Kunde jedoch verpflichtet, bei einem „unangekündigten Nichterscheinen (No show)“ des Kunden und/oder seiner Gäste bei der reservierten Veranstaltung im Festzelt pro nicht erschienener Person einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 20,00 Euro inkl. 19% Mehrwertsteuer an das Festzelt zu bezahlen. Ein solches „unangekündigtes Nichterscheinen (No show)“ des Kunden und/oder seiner Gäste liegt vor, wenn der Kunde mitsamt seiner Gäste bis 30 Minuten nach Reservierungsbeginn nicht sämtliche reservierten Plätze eingenommen hat und die die Veranstaltung tatsächlich besuchende Personenanzahl nicht bis spätestens zum 15.08.2024 gegenüber dem Festzelt schriftlich und verbindlich über die Webseite des Festzeltes korrigiert hat. Unabhängig davon können die nicht besetzten Plätze der Tischreservierung anderen Gästen zugeteilt werden.
4.1 Einlass: Der Einlass in das Festzelt ist für den Kunden und seine Gäste nur mit Reservierungsbestätigung und Eintrittskarten zu dem bestätigten Reservierungstermin garantiert. Da das Festzelt auf dem Festgelände Oide Wiesn verortet ist, stellt der erfolgreiche Eintritt auf das Festgelände der Oide Wiesn und damit der Erwerb entsprechender Eintrittsbänder des Kunden und seiner Gäste, sowie die Reservierungsbestätigung, die ebenso unausweichliche Voraussetzung dar, um auch Einlass in das Festzelt erhalten zu können. Es dürfen keinerlei Speisen und Getränke in das Festzelt mitgebracht werden. Die reservierten Plätze sind pünktlich und vollständig einzunehmen. Das Festzelt ist nicht verpflichtet, die reservierten Plätze für den Kunden länger als 30 Minuten nach Beginn der bestätigten Reservierungszeit freizuhalten. Bei Nichtbeachtung von gesetzlichen Vorschriften (insbes. absolutes Rauchverbot im Festzelt, einschließlich E-Zigaretten) wird der Gast aus dem Festzelt verwiesen. Aus Sicherheitsgründen ist das Festzelt oder von ihm beauftragte Personen berechtigt, beim Einlass eine Taschenkontrolle durchzuführen.
Aufgrund der Tatsache, dass das Festzelt der Pflege der Oktoberfesttradition verpflichtet ist, daher auch seine Positionierung auf dem Festgelände der Oide Wiesn, ist es dem Kunden und seinen Gästen untersagt, auf Sitzbänken und Tischen zu stehen und zu tanzen. Es besteht jedoch die Möglichkeit auf dem „Tanzboden“ zu traditioneller Blasmusik zu tanzen. Aus demselben Grund der Verpflichtung des Festzeltes zur Pflege der Oktoberfesttradition ist das Festzelt bzw. von ihm beauftragte Personen berechtigt, dem Kunden und seinen Gästen bei in Bezug auf die Oktoberfesttradition offensichtlich unangemessener Bekleidung (z. B. offensichtliches Outfit für Junggesellenabschied oder Maskerade) den Einlass ersatzlos zu verweigern bzw. des Festzelts zu verweisen. In den vorgenannten Fällen steht dem Kunden und/oder seinen Gästen keinerlei Schadensersatzanspruch gegenüber dem Festzelt zu.
Das Festzelt behält sich zudem vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die neonazistischen Organisationen angehören oder der extremen rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch antisemitische, rassistische oder nationalistische Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zum Festzelt zu verweigern. Auch in solchen Fällen steht dem Kunden und/oder seinen Gästen keinerlei Schadensersatzanspruch gegenüber dem Festzelt zu.
4.2 Platz: Die Reservierung besteht nur für die in der Reservierungsbestätigung angegebene Tischreservierung und für die Dauer der vorgesehenen Reservierungszeit. Nicht besetzte Plätze einer Tischreservierung können durch das Festzelt anderen Kunden zugeteilt werden. Hiervon bleibt die Pflicht zum pauschalen Schadensersatz des Kunden gegenüber dem Festzelt bei „unangekündigtem Nichterscheinen (No show)“ des Kunden und/oder seiner Gäste nach Ziffer 3.2 unberührt. Beim Verlassen des Festzeltes verfällt der Anspruch auf die reservierten Plätze. Die Weitergabe von Getränken und/oder Speisen an im Gang stehende Personen ist untersagt. Nach Ablauf der Reservierungszeit sind die Plätze vollständig freizugeben. Ein Verweilen in den Gängen nach dieser Zeit ist aus sicherheitsrechtlichen Gründen genauso untersagt wie innerhalb der bestätigten Reservierungszeit.
4.3 Verzehrgutschein: Erworbene Verzehrgutscheine können im aufgedruckten Zeitraum im Festzelt eingelöst werden. Sie besitzen nur Gültigkeit für das Oktoberfest 2024. Eine Erstattung oder Barauszahlung von Gutschein-Restsummen oder nicht eingelösten Gutscheinen ist nicht möglich. Die Gutscheine können bis zum 31.11.2024 im Ratskeller München, Marienplatz 8, 80331 München und im Schnitzelwirt im Spatenhof, Neuhauser Str. 39, 80331 München eingelöst werden in Form einer entsprechenden Verrechnung mit den in diesen Lokalitäten jeweils konsumierten Speisen und Getränken nach den Preisen der jeweils gültigen Speise- und Getränkekarte am Tag der Gutscheineinlösung. Nach dem 30.11.2024 verfallen die Gutscheine und jegliche etwaig damit zusammenhängende Ansprüche vollständig.
Eine Mindestabnahme von 2 Biermarken und einer Hendlmarke ist ab einer Personenanzahl von 21 Personen obligatorisch. Die Hendlmarken heben sich bei einer festen Menüwahl automatisch auf. Bis 20 Personen ohne Mindestabnahme. Einlassbänder für das Gelände auf die Oide Wiesn je 4,00€ sind verpflichtend um einen reibungslosen Zugang auf das Gelände zu garantieren.
4.4 Menüs/Vorspeisenbretter: Vorbestellte Menüs und/oder Vorspeisebretter werden für die konkrete Reservierungszeit vorbereitet und können in dieser Zeit konsumiert werden. Bei Nichterscheinen oder Nicht-Inanspruchnahme ist eine Erstattung oder spätere (Alternativ-) Einlösung in jeglicher Hinsicht ausgeschlossen und dem Kunden stehen auch keinerlei sonstige Ansprüche diesbezüglich gegen das Festzelt zu.
Der Versand findet ausschließlich innerhalb von Deutschland statt. Die Eintrittskarten, Eintrittsbänder und gegebenenfalls bereits im Rahmen der Tischreservierung bestellte Verzehrgutscheine werden im Falle der Ziffer 2.2.1 und 2.2.2 an den Kunden versendet, wobei das Festzelt das Versandunternehmen auswählt. Der Versand erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang frühestens jedoch ab dem 20.08.2024. Eine (persönliche) Abholung im Falle der Ziffer 2.2.1 und 2.2.2 der Eintrittskarten, Eintrittsbänder und gegebenenfalls bereits im Rahmen der Tischreservierung bestellten Verzehrgutscheine ist genauso wie sonstige Versandoptionen außerhalb des Postweges ausgeschlossen.
6.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn das Festzelt Reservierungen über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf einer Reservierung. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Reservierungen ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch das Festzelt bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Reservierungen.
6.2 Stornierung und Reduzierung der Reservierungen durch den Kunden: Eine kostenfreie Stornierung oder Reduzierung der Reservierungen durch den Kunden ist nur bis zum Zahlungseingang beim Festzelt möglich und muss dem Festzelt schriftlich und verbindlich über dessen Webseite angezeigt werden. Sollten die Eintrittskarten, Eintrittsbänder und ggf. bereits im Rahmen der Reservierung bestellte Verzehrgutscheine schon an den Kunden versendet worden sein, ist eine Stornierung oder Reduzierung durch den Kunden datumsunabhängig generell ausgeschlossen. Auch nach Zahlungseingang beim Festzelt ist eine Stornierung oder Reduzierung durch den Kunden generell ausgeschlossen; dies gilt auch in Bezug auf Reservierungen mit fester Speisenbestellung. In Ausnahmefällen – dem Kunden steht insoweit keinerlei Anspruch zu – gestattet das Festzelt aus Kulanz auch eine Stornierung nach Zahlungseingang, in einem solchen Fall wird das Bearbeitungsentgelt einbehalten. Ab dem 16.08.2024 ist eine Stornierung oder Reduzierung durch den Kunden ebenso generell ausgeschlossen.
7.1 Sinn und Zweck: Zur Durchsetzung von Hausverboten und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Allgemeinheit mit Reservierungen zu sozialverträglichen Preisen liegt es im Interesse des Festzeltes, seiner Kunden und der Besucher des Oktoberfestes, die nicht autorisierte Weitergabe von Reservierungen einzuschränken, um auf diese Weise Preisspekulationen zu unterbinden (z.B. den Kauf von Reservierungen mit dem Ziel der direkten Weiterveräußerung und/oder den Weiterverkauf von Reservierungen zu überhöhten Preisen).
7.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Reservierungen erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen (also auf Gewinnerzielung ausgerichteten) Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Reservierungen (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Eintrittskarten und/oder Eintrittsbänder) durch den Kunden ist untersagt. Dem Kunden ist es insbeson-dere untersagt,
a) Reservierungen öffentlich, insbesondere bei Auktionen und/oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Festzelt autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, oktoberfest-tischreservierungen.de, tischreservierung-oktoberfest.de etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen;
b) Reservierungen zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 15% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;
c) Reservierungen gewerblichen und/oder kommerziellen Wiederverkäufern und/oder Händ-lern (z.B. oktoberfest-tischreservierungen.de oder tischreservierung-oktoberfest.de) anzubieten, diesen zu verkaufen oder weiterzugeben;
d) Reservierungen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Festzeltes kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets;
e) Reservierungen an Personen weiterzugeben, gegen die ein Hausverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.
7.3.1 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe einer Reservierung (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Eintrittskarten und/oder Eintrittsbänder) aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 7.2 vorliegt. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem mit dem Festzelt geschlossenen Vertrag (und damit auch das Besuchsrecht) an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Vertrag mit dem Festzelt unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung des Festzeltes voraus, die hiermit unter den im Folgenden genannten Bedingungen vorab erteilt wird, wenn:
a) der Kunde den neuen Inhaber der Reservierung auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hinweist,
b) der neue Inhaber der Reservierung mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und des Festzeltes einverstanden ist und
c) das Festzelt unter Nennung des neuen Inhabers der Reservierung rechtzeitig über die Weitergabe der Reservierung informiert wird oder das Festzelt die Weitergabe an den neuen Inhaber der Reservierung konkludent als zulässig erklärt hat. Die Übertragung einzelner Rechte aus dem mit dem Festzelt geschlossenen Vertrag, insbes. des Besuchsrechts, ist bei Fehlen einer der in a) bis c) beschriebenen Voraussetzungen ausgeschlossen. Sofern ein Vertragspartner dem Festzelt in zulässiger Weise mehrere Besuchsrechte im Rahmen eines mit dem Festzelt geschlossenen Vertrages erworben hat und diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an mehrere Dritte abtritt, kommen durch den Eintritt jeweils gesonderte Verträge zwischen dem Festzelt und den eintretenden Personen zustande.
7.3.2 Eine private Weitergabe von Reservierungen für unser Festzelt ist dem Erwerber gestattet, wenn die Weitergabe über die offiziell von uns autorisierte Online-Tauschplattform Oktoberfest-Booking.com (www.oktoberfest-booking.com) auf der dort vorgesehenen Art und Weise erfolgt.7.4 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Falle eines Verstoßes oder mehrerer Ver-stöße gegen die Regelung in Ziffer 7.2 und/oder in den Fällen sonstiger unzulässiger Weitergabe von Reservierungen (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Eintrittskarten und/oder Eintrittsbänder) ist das Festzelt vorbehaltlich der Verhängung einer Vertragsstrafe gem. Ziffer 8 berechtigt,
a) Reservierungsbestätigungen und/oder Eintrittskarten und/oder Eintrittsbänder, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 7.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern;
b) die betroffenen Reservierungen zu sperren und dem Inhaber der Reservierung und seinen Gästen entschädigungslos den Zutritt zum Festzelt zu verweigern bzw. ihn aus dem Festzelt zu verweisen.
c) betroffene Kunden vom Kauf einer Reservierung für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf (5) Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwen-deten Reservierungen sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse;
d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Reservierungen gemäß Ziffer 7.2 von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 9 dieser AGB zu verlangen;
e) in angemessener Art und Weise über den Vorfall, auch unter Nennung des Namens des Kunden, zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Reservierung in Zukunft zu verhindern.
Das folgende Vertragsstrafeversprechen dient in erster Linie dazu, den Kunden derart zur Einhaltung der von ihm versprochenen Unterlassungspflichten gem. Ziffer 7.2 dieser AGB zu bewegen, dass er aufgrund der versprochenen Strafe vor (weiteren) Verstößen zurückschreckt.
8.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese AGB, ins-besondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 7.2, ist das Festzelt ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüberhinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 6.000 Euro gegen den Kunden zu verhängen.
8.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl der Verstöße, etwaige durch die unzulässige Weitergabe erzielte Erlöse bzw. Gewinne, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Inhabers der Reservierung hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, notwendige Aufwendungen zur Verfolgung von Verstößen, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Reservierungen die Anzahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird vom Festzelt im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche des Festzeltes wegen des Verstoßes anzurechnen.
9.1 Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Reservierungen gemäß Ziffer 7.2 durch den Kunden ist das Festzelt zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 8 und ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden bzw. Inhaber der Reservierung dessen bei der unzulässigen Weitergabe einer Reservierung (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Eintrittskarten und/oder Eintrittsbänder) erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.
9.2 Höhe und Verwendung: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden müssen, sind die in Ziffer 8.2 genannten Kriterien und die Höhe einer etwaig verhängten Vertragsstrafe.
Für den Zugang sowie den Aufenthalt im Festzelt, welche gesonderten Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben etc. von Behörden oder anderen staatlichen Institutionen im Zusammenhang mit einer Pandemie unterliegen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
1. Der Kunde bzw. Inhaber der Reservierung erkennt an, dass das Oktoberfest insbesondere aufgrund gesetzlicher, verordnungsrechtlicher sowie behördlicher Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben etc. gegebenenfalls nicht in der ursprünglich vorgesehenen Art und Weise stattfinden kann; insbesondere erkennt der Kunde an, dass die Durchführung und Teilnahme an einer Veranstaltung im Festzelt gegebenenfalls an die Einhaltung zusätzlicher Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen durch das Festzelt gebunden ist. Der Kunde akzeptiert, dass das Festzelt zum Schutz der Gesundheit der Kunden und Mitarbeiter nach billigem Ermessen auch über die gesetzlichen, verordnungsrechtlichen oder behördlichen Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben hinausgehende angemessene Verhaltens- und Hygieneregeln festlegen kann, zu deren Einhaltung sie die Kunden und deren Gäste verpflichtet.
2. Das Festzelt ist berechtigt, Reservierungen einzelner Kunden zur Reduzierung der Besucheranzahl zu stornieren, wenn dies aufgrund gesetzlicher, verordnungsrechtlicher oder behördlicher Anordnung oder vergleichbarer Maßnahmen erforderlich wird. Im Fall der endgültigen Absage der Veranstaltung oder der Stornierung der vom Kunden erworbenen Reservierung wird dem Kunden der entrichtete Verkaufspreis erstattet.
3. Das Festzelt kann dem Kunden aus wichtigem Grund, etwa zur Einhaltung von Abstandsflächen oder zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten, von seiner Reservierung abweichende Plätze derselben oder einer höheren Kategorie zuweisen; in diesen Fällen besteht kein Anspruch des Kunden auf eine Erstattung des Verkaufspreises oder sonstige Entschädigung.
4. Das Festzelt ist berechtigt, den Zugang zu und/oder den Verbleib des Kunden oder seiner Gäste im Festzelt ohne Anspruch auf Erstattung der erworbenen Verzehrgutscheine, vorbestellter Menüs und/oder Vorspeisebretter, der Eintrittsbänder oder sonstige Entschädigung zu verweigern und/oder den Kunden oder seine Gäste ebenso ohne Anspruch auf Erstattung noch nicht eingelöster Verzehrgutscheine, vorbestellter Menüs und/oder Vorspeisebretter, der Eintrittsbänder oder sonstige Entschädigung aus dem Festzelt zu verweisen, wenn der Kunde oder seine Gäste den jeweils geltenden gesetzlichen, verordnungsrechtlichen und/oder behördlichen Auflagen und Maßgaben nicht nachkommen und/oder erfüllen und/oder Bestimmungen des Hygiene- und Schutzkonzepts des Festzeltes nicht befolgen.
5. Ist aus wichtigem Grund, insbesondere auf Grundlage gesetzlicher, verordnungsrechtlicher oder behördlicher Auflagen oder dem Schutz- und Hygienekonzept des Festzeltes, die Vorlage von Nachweisen und/oder Erklärungen des Kunden und seiner Gäste zum Zugang zum Festzelt vorgeschrieben, ist das Festzelt im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt, die Gewährung des Zugangs zum Festzelt von der Vorlage solcher Nachweise und/oder Erklärungen abhängig zu machen und die vorgelegten Nachweise und/oder Erklärungen zu überprüfen.
6. Das Festzelt weist darauf hin, dass sie zur Nachverfolgung von Infektionsketten gegebenenfalls verpflichtet ist, die Kontaktdaten des Kunden und seiner Gäste zu erfassen und an die zuständige Behörde weiterzugeben. Der Kunde wird daher die Kontaktdaten seiner Person sowie der ihn begleitenden Personen (Gäste) mit deren Zustimmung vollständig und ordnungsgemäß angeben. Das Festzelt verarbeitet die betreffenden Daten im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (etwa Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO i.V.m. den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen); dies umfasst auch die Weiterleitung an die zuständige Behörde.
7. Der Kunde und seine Gäste haben den Anordnungen und Auflagen des Festzeltes und des Personals Folge zu leisten. Der Kunde und seine Gäste erkennen an, dass auch bei umfassenden Schutz- und Hygienekonzepten die Gefahr einer Infektion im Rahmen des Besuches einer Veranstaltung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
In sonstigen Fällen höherer Gewalt o.ä. gilt vollumfänglich das in Ziffer 10 Ausgeführte sinngemäß
Die EU bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Festzelt nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Soweit in den AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Inhabers der Reservierung einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Festzelt und dem Kunden/Inhaber der Reservierung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Inhabers der Reservierung zur Wahrung berechtigter Interessen des Festzeltes. Die berechtigten Interessen ergeben sich dabei aus Ziffer 7.1.
Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über die Webseite können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden.
15.1 Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.1.1 Rechtswahl bei Verbrauchern: Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die Rechtswahl nach Ziffer 15.1 nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
15.1.2 CISG: Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
15.2 Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Festzeltes. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis des Festzeltes, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.